Wissenswertes zur Kieferorthopädie

Was ist ein Scanner?

Die Digitalisierung erleichtert den Austausch mit anderen Fachdisziplinen und ermöglicht modernste Behandlungsmethoden.

Wir haben es uns zum Grundsatz gemacht unseren Patienten von Anfang bis Ende stets eine moderne kieferorthopädische Behandlung anbieten zu können. Wesentlicher Kernpunkt dieses Ziels ist eine Digitalisierung alltäglicher Aufgaben und Methoden.

Auf diese Weise gelingt es uns ein interdisziplinäres Kompetenznetzwerk aufzubauen, sodass der inhaltliche Austausch mit anderen Fachdisziplinen erleichtert wird. Zudem erleichtert Digitalisierung die Dokumentation eines Behandlungsverlaufs und ermöglicht moderne Therapieoptionen. Unser Team arbeitet stets mit größter Sorgfalt und hohen Qualitätsansprüchen an der Umsetzung unserer „digitalen Ziele“.

Die Erstellung und computergestützte Auswertung der Patientenfotos, ihre Modellanalyse der Kiefer und digitales Röntgen sind bei uns selbstverständlich im täglichen Alltag fest integriert.

Bei der Diagnostik und Planung legen wir großen Wert auf schonende und sichere Methoden. Als Beispiel sei hier die digitale Röntgentechnik genannt, hierbei ist die Strahlenbelastung – im Vergleich zu einer herkömmlichen analogen Technik – um bis zu 70% reduziert. Alle von uns angefertigten Röntgenbilder, Kiefermodelle und Fotos werden computergestützt ausgewertet. Auf diese Weise können wir einen präzisen Behandlungsplan entwickeln.

Ebenfalls bieten wir unseren Patienten eine digitale Abformung mittels 3D-Abdruckscanner an. Dies ist aus der sogenannten Aligner-/Schienenbehandlung bereits nicht mehr wegzudenken, kann aber auch in anderen Bereichen problemlos angewendet werden (bspw. bei Patienten mit einem ausgeprägten Würgereiz.

Durch die Kieferorthopädie können Zahnfehlstellungen und Kieferfehlstellungen reguliert werden und Spätschäden für das Gebiss vermieden werden.

So kann z. B. eine nicht behandelte Kieferfehlstellung im Alter zu Kiefergelenksproblemen führen. Bei Zahnfehlstellungen können die Zähne parodontal (im Zahnhalteapparat) geschädigt werden. Durch Fehlbelastungen kann es zu sog. Abrasionen (Abnutzung) kommen, die im schlechtesten Fall dann eine prothetische Versorgung nötig machen.

Liegt schon im Kindesalter eine Zahn- oder Kieferfehlstellung vor, ist es ratsam einen Kieferorthopäden aufzusuchen. Im frühen Stadium des Wachstums und der Entwicklung, können Zahn- und Kieferfehlstellungen gut behoben und vorhandenes Restwachstum der Kiefer kann ausgenutzt und gesteuert werden. So beginnt eine Behandlung am besten während des Wachstums mit einer herausnehmbaren Apparatur. Später folgt dann die sog. „feste Spange“ (auch „Brackets“ genannt).

Spätfolgen einer nicht behandelten Fehlstellung können Kiefergelenksprobleme oder parodontale Schäden sein. Auch die Sprach- und Schluckfunktion kann beeinträchtigt sein.

Daher arbeiten wir interdisziplinär, unter anderem mit Logopäden, zusammen. Dieser übt mit den Kindern die richtige Aussprache und ein richtiges Schluckmuster, wenn z. B. die Zunge eine Fehlfunktion aufweist. Engstände, lückige Zähne und schiefe Zähne wirken störend und man fühlt sich in der Öffentlichkeit unsicher (Hand vor den Mund halten beim Lachen oder mit geschlossenem Mund lachen). Ein strahlendes gesundes Lachen ist Ausdruck von Lebensfreude, Vitalität und Selbstvertrauen.

Eine kieferorthopädische Therapie verläuft in der Regel ohne Schmerzen. Für uns ist eine Selbstverständlichkeit während Ihres Therapieverlaufs darauf Wert zu legen. Jedes Therapiekonzept entsteht individuell mit größter Sorgfalt und nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen. Dabei legen wir großen Wert auf zahnerhaltende, sanfte und schonende Behandlungsmethoden.

Heutzutage ist eine kieferorthopädische Behandlung, auch bei höchsten Qualitätsansprüchen, zumeist schmerzfrei. Je nach Komplexität des Behandlungsfalls arbeiten wir eng und interdisziplinär mit den angrenzenden Fachbereichen zusammen. Die Würgereizproblematik bei Abformung, Tragen von losen Zahnspangen oder bei Kontrollterminen führt zu unnötigen Belastungen der Patienten. Anstelle eines Abdrucks kann auch auf einen 3D-Scan der Zähne ausgewichen werden. Auch dies reduziert den Würgereiz
erheblich.

Der oder die Kieferorthopäde/-in hat anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen, dem „KIG“, festzustellen, ob der Grad einer Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung der Versicherte einen Leistungsanspruch bei seiner Krankenkasse hat. Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (Befunde) sind in fünf Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Nur bei den Graden 5, 4 und 3 hat der Versicherte einen Leistungsanspruch.

Die vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen gem. § 92 Abs. 1 SGB V beschlossenen Richtlinien sollen eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung im Sinne der §§ 2, 12 Abs. 1, 28 Abs. 2, 29 und 70 SGB V sichern.

Zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehört die kieferorthopädische Behandlung, wenn durch sie eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung die Funktion des Beißens, des Kauens, der Artikulation der Sprache oder eine andere Funktion, wie z. B. Nasenatmung, der Mundschluss oder die Gelenkfunktion, erheblich beeinträchtigt ist bzw. beeinträchtigt zu werden droht und wenn nach Abwägung aller zahnärztlich-therapeutischen Möglichkeiten durch kieferorthopädische Behandlung die Beeinträchtigung mit Aussicht auf Erfolg behoben werden kann.
Maßnahmen, die lediglich kosmetischen Zwecken dienen, gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung.

Bei vorliegender ärztlicher Diagnose einer Atemstörung werden ab dem 01.01.2022 die Kosten für sogenannte „Unterkieferprotrusionsschienen“ (UKPS) bzw. „Schnarcherschienen“ durch die Krankenkassen übernommen. Dies wurde im November vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen. Schnarcherschienen ohne eine ärztliche Diagnose bleiben weiterhin eine Privatleistung.

Wenn der Patient beim Schlafmediziner eine OSA (Obstruktive Schlafapnoe) diagnostiziert bekommt und eine Behandlung mit einer sog. cPAP Schiene abgelehnt wird bzw. nicht möglich ist, dann kann der Schlafmediziner eine sog. Schnarcherschiene verordnen.

Der Schlafmediziner erstellt in diesem Fall eine Überweisung an einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden Mit der Verordnung (Rezept) geht der Patient zu einem Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden mit schlafmedizinischer Ausbildung.

Auf Grundlage dieses Rezeptes kann der entsprechende Zahnarzt / Kieferorthopäde eine Schnarcherschiene bzw. Unterkieferprotrusionsschiene herstellen. In diesem Fall müssen Abdrücke und eine Bissregistrierung erstellt werden. Die fertige individuell angefertigte Protrusionsschiene wird vom Zahnarzt/ Kieferorthopädien eingepasst.

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