Unsere Behandlungs-Philosophie

Kieferorthopädie Uerdingen am Rhein – Praxis, Behandlungsphilosophie

Der erste Termin ist unverbindlich: Er findet in unserer Praxis im Rahmen eines persönlichen „Beratungsgesprächs“ mit den Ärztin statt und bildet den Grundbaustein aller weiteren Schritte. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Auf das erste Beratungsgespräch folgt zunächst eine gründliche klinische Untersuchung und die Erstellung der kieferorthopädischen Patientenunterlagen. Zu den bekannten Abdrücken des Ober- und Unterkiefers, Profilfotos und Röntgenbildern, zählt die klinische Untersuchung der Kiefergelenke zu unserem routinierten Standardverfahren.

Sobald alle Unterlagen vollständig sind und mit größter Sorgfalt ausgewertet wurden, wird ein ganz individueller Therapieplan auf dem neuesten Stand der Kieferorthopädie erstellt. Dabei legen wir sehr viel Wert auf zahnerhaltende, sanfte und schonende Behandlungsmethoden.
Im Rahmen eines persönlichen Planungsgespräches stellen wir Ihnen unser Therapiekonzept mit möglichen Alternativen vor. Dabei berücksichtigen wir persönliche Wünsche und individuelle Vorstellungen. Erst dann steht der Behandlungsweg fest und wir können loslegen.

Der Zeitpunkt für den besten Behandlungsbeginn ist von Patient zu Patient ganz unterschiedlich und wird individuell bestimmt. Das Alter, das Kieferwachstum, der Zahnwechsel und die allgemeine Patientenanamnese bilden maßgebend den groben Leitfaden.

Kinder

Wollen jüngere Patienten die kieferorthopädische Praxis mal persönlich kennen lernen, wäre ab dem 4. Lebensjahr der erste Besuch bei uns in der Praxis willkommen. Folgend werden je nach Wunsch der Eltern jährliche kurze Kontrolltermine gern vereinbart, um ihren Zahnwechsel und ihr Kieferwachstum zu überwachen. So kann, falls medizinisch erforderlich, der für den Patienten beste Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung „erwischt“ werden.
Oft sind bei jungen Patienten ab dem 6. Lebensjahr sogenannte „Frühbehandlungen“ mit losen Zahnspangen für etwa 1 ½ Jahre medizinisch sinnvoll, so kann das Kieferwachstum schonend gefördert werden. Ebenso kann es so möglich sein, Kieferfehlstellungen in der Wachstumsphase zu korrigieren.

Jugendliche

In dieser Zeit befinden sich die Zähne im Wechsel und der pubertäre Wachstumsspurt kann ausgenutzt werden. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um lenkend und leitend in die Gebissentwicklung aktiv therapeutisch einzusteigen. Handelt es sich um Zahnfehlstellungen, ist es medizinisch ratsam abzuwarten, bis die zweite dentale Wechselphase beginnt. Als grobe Orientierung erscheinen die oberen oder unteren Eckzähne und kleinen Backenzähne (Prämolaren) in der Kindheit etwa ab dem 9./10. Lebensjahr. Darüber hinaus bestimmen weitere Kriterien den richtigen Zeitpunkt für den Beginn einer Behandlung.

Erwachsene

Auch im Erwachsenenalter ist zu jeder Zeit eine kieferorthopädische Therapie möglich. Die Entscheidung für eine Behandlung im Erwachsenenalter hat vielfältige und gute Gründe. Da das Wachstum bereits abgeschlossen ist, spielt der Zeitpunkt eine untergeordnete Rolle. Erwachsene Patienten kommen vorrangig mit ästhetischen Korrekturwünschen. Des Weiteren können bestimmte Kiefergelenksbeschwerden durch eine kieferorthopädische Behandlung langfristig therapiert werden.

Auch gewinnt die Zusammenarbeit mit der/dem Zahnärztin/-arzt immer mehr an Bedeutung. So können zum Beispiel, durch eine kieferorthopädische Vorbehandlung, vor einer prothetischen Restauration mit Implantaten oder festsitzender Prothetik Zahnkorrekturen oder Lückenöffnungen vorgenommen werden. Ebenfalls aus parodontologischer Sicht stellen Engstände der Zähne und schiefe Zahnstellungen eine Herausforderung für die tägliche parodontale Mundhygiene dar und fordern disziplinierten Zeit- und Materialaufwand seitens des Patienten. Solche parodontalen Störherde können durch korrigierte Zahnengstände langfristig beseitigt werden und Zähne und Knochen langlebig erhalten werden.

Um diese häufig gestellte Frage beantworten zu können, muss der Patient zunächst gründlich untersucht werden. Zum Glück ist jeder Mensch einzigartig und individuell. Pauschal lässt sich die Frage daher leider nicht beantworten.

Zahnwachstum kann sehr unterschiedlich erfolgen. Tatsächliches Lebensalter und Zahnwechselphasen fallen daher oft verschieden aus. Wachstum erfolgt ebenfalls häufig diskontinuierlich, auch hier gibt es Schübe und Pausen innerhalb individueller Zeitintervalle. Damit wir aber für Sie den organisatorischen Aufwand und Kostenrahmen gut und sicher planen können, geben wir mit jedem Therapieplan eine individuelle Einschätzung des Zeitrahmens ab. Die häufigste Antwort liegt meist zwischen 1 ½ Jahren und 4 Jahren. Längere oder kürzere Behandlungszeiten stellen eher die Ausnahmen dar.

Je nach individuellem Behandlungskonzept und Alter reagiert jeder Patient in seinem eigenen biologischen Tempo auf eine kieferorthopädische Behandlung. Da unsere Patienten verständlicherweise aus organisatorischen Gründen dennoch gern vorrausschauend planen, geben wir mit dem Therapiestart gern Terminintervalle vor.

Bei einer Behandlung mit einer herausnehmbaren losen Zahnspange entwerfen wir in unserem zahntechnischen Praxislabor die Spange so, dass wir den Behandlungsverlauf in der Regel bei unseren Kontrolltermin im Abstand von 12 Wochen überwachen. Im Rahmen einer aktiven kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden Apparaturen sind die Terminintervalle von 8-10 Wochen sinnvoll. Geht die Behandlung in die finale Feineinstellung über, planen wir die persönlichen Behandlungstermine in kürzeren Zeitabständen von 2-4 Wochen ein. So können wir mit möglichst geringen Kräften schonend und sanft unsere Behandlungserfolge erzielen. Selbstverständlich organisieren wir Ihnen bei unvorhersehbaren Komplikationen oder Schwierigkeiten den nächstmöglichen Zwischentermin.

Ein dreidimensionales Modell des Ober- und Unterkiefers gehört zu den wichtigsten Instrumenten in der Kieferorthopädie. Für diese Modellherstellung wird ein Abdruck des Ober- und Unterkiefers benötigt.

Sobald der Abdruck mit einem speziellen Abdrucklöffel und Abformmaterial abgenommen wurde, landet er sofort zur Herstellung des Gipsmodells in unserem eigenen zahntechnischen Praxislabor. Gipsmodelle kommen direkt zu Beginn in der Diagnostik und zur weiteren Therapieplanung zum Einsatz.

Des Weiteren sind sie auch zur Herstellung von Zahnspangen derzeit noch unersetzlich. Nicht zuletzt sind im Rahmen einer gesamten kieferorthopädischen Behandlung Ober- und Unterkiefermodelle gesetzlich festgelegte Standardunterlagen zur Dokumentation des Anfangs-, Zwischen- und Endbefundes.

Mit der zunehmenden Digitalisierung in der Medizin können Abformungen auch digital mit Hilfe eines intraoralen 3D-Scanners in kürzester Zeit und komfortabel erstellt werden. Aus der erstellten Datei werden nach Bedarf im Labor Ober- und Unterkiefermodelle „gedruckt“. Die digitalen Kiefermodelle finden zum Beispiel bei der unsichtbaren Schienentherapie mit Alignern oder Patienten mit Würgereiz zunehmende Beliebtheit.

Auch Kinder oder allgemein nicht symptombehaftete Patienten können auffällige Befunde haben, die bei der Planung einer kieferorthopädischen Therapie beachtet werden sollten.

25 % bis 40 % aller Kinder und Jugendliche mit Zahnfehlstellungen weisen bereits vor einer kieferorthopädischen Behandlung versteckte Schmerzbefunde im Kiefergelenk auf.

Diese Befunde können verständlicherweise nur dann im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung Berücksichtigung finden, bzw. auch therapiert werden, wenn sie zuvor durch eine entsprechende Funktionsdiagnostik zielgerichtet aufgedeckt worden sind.

Neben Abdrücken für Modelle, Röntgenbildern und Fotos, bieten wir eine sogenannte gründliche „Präventive Manuelle Strukturanalyse“ oder PMSA an. Diese Untersuchung ist rein manuell und eine wertvolle Ergänzung für die Planung der kieferorthopädischen Therapie.

Reibungsloser Behandlungsablauf ist stets unser persönlicher Anspruch. Bei unvorhersehbaren Komplikationen möchten wir Sie nicht bis zum nächsten vereinbarten Termin allein lassen. Bitte rufen Sie uns auch in solchen Fällen immer an, damit wir für Sie den nächstmöglichen Zwischentermin organisieren können.

Telefonisch sind wir für Sie unter der Telefonnummer +49 (0)2151 / 15 54 25
zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag: 9 – 12:00 Uhr und 13:30 – 19:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag: Termine nach Vereinbarung

Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie uns gern auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Rückrufnummer hinterlassen. Wir rufen Sie umgehend zurück.

An den Wochenenden und Feiertagen steht für Sie in dringenden Notfällen der regionale zahnärztliche Notdienst telefonisch unter 0180 – 59 86 700 zur Verfügung.

Sollten Sie auf Reisen unterwegs sein, können Sie uns gern per E-Mail eine Nachricht senden. Wir nehmen dann schnellstmöglich Kontakt auf.

In Betriebsurlaubszeiten ist unsere Praxis geschlossen. Bitte scheuen Sie sich nicht in Notfällen unsere Vertretung zu kontaktieren. Der Name und die entsprechende Telefonnummer der aktuellen Vertretungspraxis können Sie unserem Anrufbeantworter entnehmen.

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